Calogero Rizza: verurteilt wegen Verbreitung Kinderpornografischer Schriften

Durch akribische Ermittlungsarbeit i

Bereits im April hatte B. aus Münster gegenüber dem BKA ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den aus Italien stammenden Besitzer einer Kaffeerösterei in Stuttgart zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie Carlo Rizza betreiben von ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

Originalbericht hier

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Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine

Seit Januar 1998 ist Sicherungsverwahrung unbefristet möglich, was entsprechend der intention des Gesetzgebers auch für Altfälle gelten sollte. In der Strafsache 1 Ks 116 Js 29526/20 ("Tatvorwurf: Mord / Holzgerlingen") wurde der Beginn des Fortsetzungstermins am 15.12.2020 zur geplanten Urteilsverkündigung auf 13.30 Uhr verlegt. Der Beginn des Fortsetzungstermins am 15.12.2020 wurde auf 8.30 Uhr verlegt, der Beginn des Termins am 17.12.2020 auf 9.00 Uhr. In der Strafsache 9 Ks 211 Js 17087/20 ("Team Red") wurde der Beginn des Fortsetzungstermins am 26.11.2020 auf 13.30 Uhr verlegt, außerdem wurde der Beginn des Fortsetzungstermins am 26.01.2021 auf 14.00 Uhr verlegt. Der Beginn der Fortsetzungstermine am 21.12.2020 und 11.01.2021 wurde auf 14:00 Uhr verlegt. In der Stuttgart Strafsache 7 KLs 26 Js 66149/19 wurden weitere Fortsetzungstermine bestimmt auf den 13.11.2020, 10.00 Uhr, 24. 11., 14.00 Uhr, und den 03.12.2020, 9.00 Uhr. In der Strafsache 17 KLs 114 Js 5754/17 wurde ein weiterer Fortsetzungstermin bestimmt auf den 10.12.2020, 9.30 Uhr.

In der Strafsache 7 KLs 233 Js 6016/20 wurde ein weiterer Fortsetzungstermin bestimmt auf den 04.12.2020, 13.30 Uhr. In der Strafsache 7 KLs 233 Js 6016/20 wurden weitere Fortsetzungstermine bestimmt auf den 17.11.2020, 13.30 Uhr, und den 07.12.2020, 9.00 Uhr. In der Strafsache 17 KLs 30 Js 104877/18 wurde der Beginn des Fortsetzungstermins am 12.01.2020 auf 13.30 Uhr verlegt. Strafsache 5 KLs 120 Js 6253/15 ("Hochschule Ludwigsburg") kontrolliert des Fortsetzungstermins am 22.12.2020, beginnend ab 8.30 Uhr (die Urteilsverkündung wird voraussichtlich um die Mittagszeit/früher Nachmittag erwartet). Im Strafverfahren 13 KLs 1903 Js 111649/18 wurden weitere Fortsetzungstermine bestimmt auf den 20.10., 21.10., 05.11., 10.11., 12.11., 17.11., 19.11., 24.11., 26.11. und 30.11.2020, jeweils 9.30 Uhr. Außerdem wurden weitere Fortsetzungstermine festgesetzt auf 09.03.2021, 16.03.2021, 23.03.2021, 08.04.2021, 16.04.2021 und 23.04.2021, jeweils 9.15 Uhr. Neuer Termin zum Beginn der Hauptverhandlung wurde terminiert auf den 12.10.2020, 9.00 Uhr, mit Fortsetzungsterminen am 21.10.2020, 11.00 Uhr, am 09.11.2020, 11.00 Uhr, sowie am 16.11.2020, 9.00 Uhr, am 23.11.2020, 9.00 Uhr, am 24.11.2020, 9.00 Uhr, am 04.12.2020, 10.00 Uhr, am 11.12.2020, 9.00 Uhr, am 16.12.2020, 9.00 Uhr, am 21.12.2020, 14.00 Uhr, am 11.01.2021, 18.01.2021, 25.01.2021, 01.02.2021, 02.02.2021, 22.02.2021, 23.02.2021, 08.03.2021 und 09.03.2021, jeweils 9.00 Uhr.

Fortsetzungstermine bestimmt auf den 02.02., 22.02., 23.02., 08.03. und 09.03.2021, jeweils 09:00 Uhr. Fortsetzungstermin am 16.12.2020 um 11.15 Uhr (geplante Urteilsverkündung). In der Strafsache 9 Ks 5 Js 119653/19 wurde der Beginn des Fortsetzungstermins am 18.12.2020 auf 11.00 Uhr verlegt (geplante Urteilsverkündung). Der Beginn des Fortsetzungstermins am 11.12.2020 wurde auf 10.00 Uhr verlegt. In der Strafsache 6 KLs 184 Js 117681/10 ("Tatvorwurf: Menschenhandel u.a./ Bauernhof") wird die Hauptverhandlung an allen Verhandlungstagen zukünftig erst 12.30 Uhr beginnen. Zusätzlich wurde auch der Fortsetzungstermin am 18.12.2020 aufgehoben, stattdessen wurde ein weiterer Termin vereinbart auf den 23.12.2020, 12.30 Uhr. In der Strafsache 16 KLs 163 Js 38666/17 wurde der Fortsetzungstermin 17.12.2020 aufgehoben, die Verhandlung wird voraussichtlich am 7. Januar 2021 fortgesetzt. In der Strafsache 17 KLs 210 Js 98775/17 wurden die Fortsetzungstermine aufgehoben, neue Termine werden dienstlicherweise bestimmt (voraussichtlich im neuen Jahr). Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls war mehrfach wegen schwerer Sexualdelikte zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Gegen fünf der Tatverdächtigen wird wegen Folgetaten ermittelt, dazu wegen Hehlerei. Unter Angabe dieser Kreditkartendaten soll er weiterhin Waren bestellt und teilweise weiterveräußert haben. Dort sollen sie den Pizzaboten mit einem Messer und Pfefferspray bedroht und in dem Stil 30 EUR erpresst haben. Die Angeklagten sollen so bei sieben verschiedenen Taten über 200.000 EUR betrügerisch erlangt haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11.10.2019 in Bissingen bei einer Auseinandersetzung mit einem Messer auf seinen Vater eingestochen zu sein und dabei auch dessen Tod billigend in Kauf genommen unbemannt. Der Angeklagte soll lange Jahre im Raum Stuttgart Kokain und Marihuana an unterschiedliche Abnehmer veräußert haben, um sich eine nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen und insbesondere seinen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren. Es sind Menschen, die offenbar jeglichen Respekt verloren haben, Respekt vor anderen Menschen und insbesondere auch den Respekt vor der Polizei. Ein besonderer Tiefpunkt war dieser Sommer, als an einem schwülen Samstagabend eine Horde randalierender jugendlicher Straftäter durch die Stadt lief, die Menschen in Angst und Schrecken versetzte und ein Bild der verwüstung hinterließ.

Deshalb blieb der Beschwerdeführer auch nach 1998 und bis dato in Sicherungsverwahrung, weil er weiterhin als gefährlich eingeschätzt wird. 1985 ordnete das Landgericht Stuttgart seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, weil es eine hohe Wahrscheinlichkeit sah, dass der Beschwerdeführer in Freiheit weitere schwere Delikte begehen würde. Ein Abgleich mit das DNA-Datenbank habe ergeben, dass ein Mann, der im Oktober 2013 eine junge Frau bedrängt und niedergeschlagen haben soll, auch für weitere Delikte in der Stadt als Täter in Betracht komme. Ferner habe er zur Zeit von Oktober 2010 bis Januar 2013 für die bei einer Gesellschaft beschäftigen Arbeitnehmer rund 89.000 Euro an Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung nicht zum Fälligkeitszeitpunkt etwas weniger Sozialversicherungsträger abgeführt. Hierdurch sei ein Schaden von insgesamt weitaus mehr 1 Mio. Euro entstanden. Dem 50 Jahre alten Angeklagten wird Betrug mit einem Schaden in Höhe von ca. Den 48 und 38 Jahre alten Angeklagten wird abstrahierend dargestellt vorgeworfen, seit Januar 2017 in mindestens 3 Fällen gegen bezahlung insgesamt 6 Personen nach Deutschland eingeschleust und mit gefälschten syrischen Dokumenten ausgestattet zugänglich.